Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI Leistungsphasen 1-9, für den Neubau des
Einsatzmittellagers einer Feuerwache sowie Dienstwohnungen. Planung ei...
ner vorrübergehenden
Nutzung der Flächen als Interimsquartier für den Ausbildungsbetrieb der Feuerwehr- &
Rettungsdienstschule
Der Standort ist ein freies stadteigenes Grundstück in München Aubing, im Bereich der Gewerbeflächen Langenburg-, Kronw
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Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI Leistungsphasen 1-9, für den Neubau des
Einsatzmittellagers einer Feuerwache sowie Dienstwohnungen. Planung einer vorrübergehenden
Nutzung der Flächen als Interimsquartier für den Ausbildungsbetrieb der Feuerwehr- &
Rettungsdienstschule
Der Standort ist ein freies stadteigenes Grundstück in München Aubing, im Bereich der Gewerbeflächen Langenburg-, Kronwinkler- und Kastelburgstraße.
Geplant ist das Einsatzmittellager der Feuerwache Aubing mit einer Abstellhalle für Abrollcontainer,
einem Lagerbereich für Hochregallager, Werkstätten und die dazugehörige Verwaltung. In den
darüberliegenden Geschossen über der zweigeschossigen Abstellhalle sollen Dienstwohnungen
untergebracht werden. Die Wohnungen sollen von 2-, bis 4-Zimmer-Wohnungen angeboten werden und eine eigene Adresse erhalten.
Das Wachgebäude der FW Aubing mit Fahrzeughalle, Wachbetrieb und Ruheräumen soll erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant und umgesetzt werden und ist nicht Teil der Planung. Die Planung hat das Wachgebäude jedoch mit zu berücksichtigen, vor allem in Bezug auf die Erschließung.
In dem Gebäuderiegel entlang der Kastelburgstraße soll vorab eine Interimsnutzung für Teile der
Feuerwehr- und Rettungsdienstschule (FRSM) aus der Aidenbachstraße aufgenommen werden. Die in dem Bauteil im Erdgeschoss vorgesehenen zukünftigen Abstellhallen für Abrollcontainer, Werkstätten und Sozialbereiche sollen für die FRSM als Fahrzeugabstellgassen und Schulungssäle genutzt werden.
Die Halle des Paletten-Regallagers für Einsatzmittel kann vorab als Übungshalle der FRSM dienen.
Außenflächen werden vorab als Übungsflächen befestigt. Der Aufwand für die Änderungen und
Umbauten für die finale Nutzung als Einsatzmittellager ist planerisch schon frühzeitig abzustimmen und zu minimieren.
Das genehmigte, vorläufige Nutzerbedarfsprogramm liegt den Anlagen bei. Ebenfalls sind die
Anforderungen an Standard und Ausstattung und an Freiflächen dem vorläufigen
Nutzerbedarfsprogramm z