Das Land Sachsen-Anhalt hat Geldmittel in Höhe von EUR 3,5 Mrd. über eine eigene Anlagearchitektur in mehrere vom Land aufgelegte Spezialfonds investi...
ert. Das Anlageuniversum erstreckt sich dabei breit diversifiziert auf die globalen Aktien- und Anleihenmärkte. Es besteht ein Spezialfonds für Gelder mit kurzfristigem Anlagehorizont (Elbe-Fonds) und ein Fonds für Gelder mit langfristigem Anlagehori
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Das Land Sachsen-Anhalt hat Geldmittel in Höhe von EUR 3,5 Mrd. über eine eigene Anlagearchitektur in mehrere vom Land aufgelegte Spezialfonds investiert. Das Anlageuniversum erstreckt sich dabei breit diversifiziert auf die globalen Aktien- und Anleihenmärkte. Es besteht ein Spezialfonds für Gelder mit kurzfristigem Anlagehorizont (Elbe-Fonds) und ein Fonds für Gelder mit langfristigem Anlagehorizont (Brocken-Fonds).
Der Brocken-Fonds besteht aus neun Segmenten und der Elbe-Fonds aus einem Segment, welche jeweils von spezialisierten Vermögensverwaltern bewirtschaftet werden.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Universal Investment GmbH und die Verwahrstelle ist BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland. Das bestehende Mandat der Verwahrstelle wird nach 10 Jahren Laufzeit turnusgemäß ausgeschrieben. Aus wirtschaftlichen und operationellen Gründen wird für alle vom Land aufgelegten Spezialfonds dasselbe Institut als Verwahrstelle mandatiert.
Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt ist der Vertreter der Anleger der Spezial-AIF. Aktuell sind 20 verschiedene Vermögen des Landes in den Brocken-Fonds investiert. Die größten Anleger sind die Sondervermögen „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“ und „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“.
Die Mittel des Sondervermögens „Altlastensanierung“ dienen dazu, bereits identifizierte Sanierungsprojekte des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren. Das Geldvermögen des „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“ wird thesaurierend angelegt. Es dient dazu, künftige Versorgungs- und Beihilfeausgaben des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren.
Die öffentliche Vergabe der Verwahrstelle erfolgt nach dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Bei diesem mehrstufigen Verfahren kann jedes Unternehmen einen Teilnahmeantrag einreichen.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden