Aufgrund der hohen Gefährdungslage im Cyberraum hat der Bundesgesetzgeber ein Sofortprogramm Cybersicherheit zum Schutz der akutstationären Versorgung...
im Bundeshaushalt verankert. Das Förderprogramm soll systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen entlang der kritischen (Akut-)Versorgungskette die erforderlichen Ressourcen für moderne Schutzmaßnahmen bereitstellen und gleichzeitig zur Erfüllung der
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Aufgrund der hohen Gefährdungslage im Cyberraum hat der Bundesgesetzgeber ein Sofortprogramm Cybersicherheit zum Schutz der akutstationären Versorgung im Bundeshaushalt verankert. Das Förderprogramm soll systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen entlang der kritischen (Akut-)Versorgungskette die erforderlichen Ressourcen für moderne Schutzmaßnahmen bereitstellen und gleichzeitig zur Erfüllung der verpflichtenden NIS-2-Richtlinie beitragen. Die eingesetzten IT-Systeme werden damit sowohl präventiv vor Angriffen geschützt, als auch in die Lage versetzt, bei Sicherheitsvorfällen schnell wieder in einen funktionsfähigen Zustand zu gelangen. Dies gewährleistet eine durchgehende Akutversorgung im Krisenfall.
Im Zuge des Sofortprogrammes Cybersicherheit soll der Digitalisierungsgrad insgesamt und im Besonderen der IT-Sicherheitsgrad der systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen entlang der kritischen Versorgungskette erfasst werden (vgl. Modul 1 zur weiteren Erläuterung). Anhand auf anerkannten Reifegradmodellen basierender und noch festzulegender Kriterien sollen systemrelevante Gesundheitseinrichtungen im Rahmen einer Selbsteinschätzung eine Einstufung und Bewertung ihres IT-Sicherheits- und Digitalisierungsstands vornehmen. Die Teilnahme an der Selbsteinschätzung ist verpflichtend für Einrichtungen, die im Rahmen des Sofortprogrammes eine Förderung erhalten. Grundsätzlich soll die Teilnahme allerdings sämtlichen berechtigten systemrelevanten Gesundheitseinrichtungen entlang der kritischen Versorgungskette offenstehen. Die Daten werden im Anschluss aggregiert ausgewertet. Es sind drei Erhebungszeiträume in den Jahren 2027, 2028 und 2029 vorgesehen. Die erste Erhebung soll im Jahr 2027 stattfinden und anschließend im jährlichen Turnus fortgeführt werden, mit weiteren Erhebungen in den Jahren 2028 und 2029. Innerhalb dieser Erhebungszeiträume können die konkreten Erhebungszeitpunkte für die jeweiligen Einrichtungsgruppen unter Berücksichtigung der bestehenden Datenlage u