degewo AG ist mit 82.000 eigen- und fremdverwalteten Wohnungen eines der größten kommunalen Wohnungsunternehmen in Deutschland mit Sitz in Berlin. Die...
Immobilienbestände befinden sich in allen Stadtteilen
Berlins und vergrößern sich im Zuge von Investitionsmaßnahmen stetig.
Die netzWerk ist als 100%ige Tochtergesellschaft der degewo im Bereich Energieversorgung und technische Gebäudeinfrastruktur
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degewo AG ist mit 82.000 eigen- und fremdverwalteten Wohnungen eines der größten kommunalen Wohnungsunternehmen in Deutschland mit Sitz in Berlin. Die Immobilienbestände befinden sich in allen Stadtteilen
Berlins und vergrößern sich im Zuge von Investitionsmaßnahmen stetig.
Die netzWerk ist als 100%ige Tochtergesellschaft der degewo im Bereich Energieversorgung und technische Gebäudeinfrastruktur als konzernangehöriges Dienstleistungsunternehmen tätig. Der netzWerk obliegt dabei unter anderem die effiziente, klimaschonende und intelligente Versorgung des Konzerngebäudebestandes mit Wärme und Strom.
Gegenstand ist eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (BauRisk-Versicherung) mit den Vertragsteilen Bauleistungs-, Betriebshaftpflicht- (einschließlich Bauherren-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-) und Berufshaftpflicht-Versicherung für alle Bau- und Montageprojekte (Strom-/Wärmeerzeugungsanlagen und Strom-/Wärmeversorgungsanlagen einschließlich Photovoltaikanlagen sowie Kabel- und Glasfasernetze) der Versicherungsnehmerin mit einer Gesamt-Bausumme von über 200.000 € bis 25.000.000 € und einem Planungsbeginn ab 2027 einschließlich der dazugehörigen Tiefbaumaßnahmen mit einer jeweiligen vorläufigen Gesamtbausumme über 200.000 € und bis 25.000.000 € innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die von der Versicherungsnehmerin oder den versicherten Unternehmen (gem. Ziffer 2a) beauftragt und während der Vertragslaufzeit begonnen werden.
Sämtliche am Bau beteiligten Firmen der Bereiche Ausführung und Planung sollen im Rahmen dieser kombinierten Bauleistungs-, Montage- und Haftpflicht-Versicherung abgesichert werden und müssen insofern keine eigene Versicherung mehr vorhalten.
Als Versicherungsort gelten für jedes Bauprojekt das gesamte Baustellengelände inkl. für das Projekt genutzte Lagergelegenheiten bzw. Verbindungswege zwischen den vorgenannten Orten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Im Ergebnis des Vergabeverfahrens kann ein Versichere